Soeben wurde die 2. Novelle zur Covid-19 Öffnungsverordnung veröffentlicht.

Gleich rasch vorweg:

In §8 Abs. 6 Z1 wird vor dem Wort „ausgenommen“ die Wortfolge „in geschlossenen Räumen“, eingefügt …
D.h. auf Sportanlagen ist IM FREIEN KEINE MASKE mehr vorgeschrieben!

Ihr Modern Golf Team